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Die Altfahrzeugverordnung regelt die Entsorgung von Fahrzeugen nach deren endgültiger Stilllegung. Nur zertifizierte Betriebe dürfen danach Altfahrzeuge annehmen und/oder verwerten. Unser Betrieb gilt als Annahmestelle nach AFVO.
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Hier gelangen Sie zum genauen Wortlaut der Altfahrzeugverordnung