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Schritt 3 von 3: Den Verwerternachweis legen Sie bei der Abmeldung Ihrer Zulassungsstelle vor. Bewahren Sie Ihre Ausfertigung mindestens 1 Jahr auf. Sie dient Ihnen als Nachweis für eine Entsorgung gem. Altfahrzeugverordnung
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Altfahrzeugverordnung